Grundsatzurteil des Bundesgerichts zum Betreuungsunterhalt
Per 1. Januar 2017 wurde der Unterhalt der Eltern für ihre Kinder neu geregelt. Gemäss den Bestimmungen der Artikel 276 und 285 ZGB dient der Unterhalt auch der Gewährleistung der Betreuung des Kindes. Der Gesetzgeber hat indessen keine konkrete Methode zur Bemessung des Betreuungsunterhalts festgelegt.
In einem Grundsatzurteil hat das Bundesgericht entschieden, dass die "Lebenshaltungskosten-Methode" die adäquateste Lösung zur Bemessung des Betreuungsunterhalts darstellt. Danach umfasst der Betreuungsunterhalt grundsätzlich die Lebenshaltungskosten der betreuenden Person, soweit sie diese wegen der Betreuung nicht durch eine eigene Erwerbstätigkeit selber bestreiten kann.
Damit schaffte das Bundesgericht nun klarere Verhältnisse bei der Bemessung des Betreuungsunterhalts, was hoffentlich die bisherigen grossen kantonalen und teilweise auch regionalen Unterschiede etwas mindert.