Wiederwahl als amtliche Verteidigerin
Der Regierungsrat Luzern hat die amtlichen Verteidiger:innen für die neue Amtsperiode gewählt. Unsere Fachanwältin für Strafrecht, Luzia Vetterli, wurde vom Regierungsrat als amtliche Verteidigerin bestätigt und wird diese Aufgabe in der Amtsperiode 2023-2026 wahrnehmen. Sie ist darüber hinaus im Vorstand des Vereins Strafverteidigung Luzern (Zusammenschluss aller amtlichen Verteidiger:innen). Urs Rudolf hingegen ist auf diese Amtsperiode als amtlicher Verteidiger nach 39 Jahren zurückgetreten.
Der Grundsatz des fairen Verfahrens verlangt, dass eine beschuldigte Person im Strafverfahren einen Rechtsbeistand beiziehen kann bzw. in Fällen notwendiger Verteidigung zwingend verteidigt sein muss. In der Regel wird ihr eine Anwältin oder ein Anwalt aus dem Kreis der amtlichen Verteidiger:innen gestellt. Im Kanton Luzern werden lediglich Personen als amtliche Verteidiger:innen zugelassen, die über eine lange Erfahrung im Strafrecht verfügen und sich regelmässig weiterbilden.
Wir gratulieren Luzia Vetterli zur Wiederwahl ganz herzlich.