Logo Rudolf & Bieri AG
Dezember 2022

Wiederwahl als amtliche Verteidigerin

Der Regierungsrat Luzern hat die amtlichen Verteidiger:innen für die neue Amtsperiode gewählt. Unsere Fachanwältin für Strafrecht, Luzia Vetterli, wurde vom Regierungsrat als amtliche Verteidigerin bestätigt und wird diese Aufgabe in der Amtsperiode 2023-2026 wahrnehmen. Sie ist darüber hinaus im Vorstand des Vereins Strafverteidigung Luzern (Zusammenschluss aller amtlichen Verteidiger:innen). Urs Rudolf hingegen ist auf diese Amtsperiode als amtlicher Verteidiger nach 39 Jahren zurückgetreten.

Der Grundsatz des fairen Verfahrens verlangt, dass eine beschuldigte Person im Strafverfahren einen Rechtsbeistand beiziehen kann bzw. in Fällen notwendiger Verteidigung zwingend verteidigt sein muss. In der Regel wird ihr eine Anwältin oder ein Anwalt aus dem Kreis der amtlichen Verteidiger:innen gestellt. Im Kanton Luzern werden lediglich Personen als amtliche Verteidiger:innen zugelassen, die über eine lange Erfahrung im Strafrecht verfügen und sich regelmässig weiterbilden.

Wir gratulieren Luzia Vetterli zur Wiederwahl ganz herzlich.

Weitere Neuigkeiten

Verstärkung gesucht!

Verstärkung gesucht!

Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung einen Anwalt | eine Anwältin!

Neuer Beitrag in der Richterzeitung

Neuer Beitrag in der Richterzeitung

Rechtsanwalt Jeremias Fellmann erläutert die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 30 Abs. 1 BV.

Ergänzungsleistungen - Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Übergabe von Liegenschaften?

Ergänzungsleistungen - Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Übergabe von Liegenschaften?

Rechtsanwältin Tania Teixeira befasst sich mit der Frage wie eine Übergabe von Liegenschaften an die nächste Generation hinsichtlich eines möglichen Bezugs von Ergänzungsleistungen geht.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

Einverstanden