Geflüchtete Menschen im Schweizer Recht
Jedes Jahr flüchten Tausende von Menschen in die Schweiz und stellen hier ein Asylgesuch. Davon durften im Jahr 2019 knapp 60% in der Schweiz bleiben. Die Voraussetzungen, um als Flüchtlinge im rechtlichen Sinne anerkannt zu werden, sind streng. Die trotz abgelehntem Asylgesuch in der Schweiz verbleibenden Menschen werden zu sogenannten "Sans-Papiers", die sich strafbar machen.
Im neu herausgegebenen Buch "Geflüchtete Menschen im Schweizer Recht" beleuchtet Rechtsanwältin Luzia Vetterli als Spezialistin für Straf- und Migrationsrecht juristisch fundiert die rechtliche Situation von Flüchtlingen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen und somit komplexen Regeln des schweizerischen sowie internationalen Rechts gegenüberstehen.
Nach einem geschichtlichen Überblick widmen sich Luzia Vetterli und ihre Co-AutorIn dem Flüchtlings- und Asylrecht, dem Asylverfahren sowie den Rechtsregeln der Europäischen Union bezüglich Zuständigkeit für Asylgesuche. Anschliessend äussern sie sich zur rechtlichen Situation von Personen nach Abschluss des Asylverfahrens, insbesondere auch bei einer Ablehnung des Asylgesuchs. Im dritten Teil befassen sie sich mit der rechtlichen Situation von Sans-Papiers und den Strafbestimmungen, die für Flüchtlinge besonders relevant sind.