Ehe-/Erbverträge, Testamente, Vorsorge
Ein Ehe- oder Partnerschaftsvertrag kann Sicherheit und Klarheit für die Zukunft schaffen. Wir unterstützen Sie hierbei und klären Sie etwa über die Vor- und Nachteile güterrechtlicher Abmachungen auf. Eine bestmögliche Begünstigung Ihres Partners/Ihrer Partnerin kann in Kombination mit einem Erbvertrag erreicht werden. Unsere Spezialist:innen beraten Sie im Hinblick auf Ihre Nachlassplanung oder Unternehmensnachfolge vorausschauend und informieren Sie umfassend über die Möglichkeiten von lebzeitigen Zuwendungen, Schenkungen, Erbvorbezügen, letztwilligen Verfügungen und erbvertraglichen Abmachungen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie beim Aufsetzen eines Vorsorgeauftrages. Damit können Sie sicherstellen, dass anstelle einer behördlichen Massnahme eine Ihnen nahestehende Person die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann, wenn Sie infolge eines Unfalles, wegen schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen können und urteilsunfähig werden sollten.